Corona-Aktuelles
Beschluss der Lehrerkonferenz vom 07.09.2020
Schriftliche Leistungserhebungen
in den 4. Klassen
Eine Woche vor dem Termin eines schriftlichen Leistungsnachweises erfolgt die Ansage über das Hausaufgabenheft. Die Kinder schreiben dies eigenverantwortlich ins Hausaufgabenheft auf.
Der Inhalt ergibt sich, wie bisher auch, aus dem laufenden Unterricht bis zum Tag der Probearbeit.
Ist ein Kind am Probentermin erkrankt, gilt die Regel, wie im 1. Elternbrief erläutert.
Sollte ein Kind mehrmals Probentermine versäumen, behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest einzufordern.
Nach den Bestimmungen des Kultusministeriums ist die Anzahl der Arbeiten nicht festgelegt.
Die Zeiträume, in denen keine Probearbeiten (D, M, HSU) geschrieben werden, liegen in diesem Schuljahr (2020/2021):
- in der Woche nach den Herbstferien (09. – 13.11.20)
- in der Woche vor den Weihnachtsferien (16. – 22.12.20)
- in der Woche nach den Weihnachtsferien (11. – 15.01.21)
- in der Woche nach den Frühjahrsferien (22. – 26.02.21)
- in der Woche nach den Osterferien (12. – 16.03.21)
- in der Woche nach den Pfingstferien (07. – 11.06.21)
Monika Lehmköster, Schulleiterin