Aktuelles an unserer Schule
Es gilt die Empfehlung des Maskentragens im Schulgebäude, da 1,5m-Abstände nicht eingehalten werden können.
Präsenzunterricht ist oberstes Ziel
- Distanzunterricht kann auf Anordnung der Schulleitung dennoch erforderlich werden, wenn in einer Klasse oder einem Kurs aufgrund gehäufter Infektionsfälle etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (Richtwert) abwesend sind und der Präsenzunterricht daher schulorganisatorisch nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Distanzunterricht
- Bei einer Teilnahme am Distanzunterricht im Wege einer Videoübertragung sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zur Übertragung des eigenen Bildes und Tones verpflichtet, soweit die Aufsicht führende Lehrkraft dies aus pädagogischen Gründen fordert und die technischen Voraussetzungen dies ermöglichen.
- Bei Erteilung von Distanzunterricht im Wege einer Videoübertragung und bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen sind ebenso die Lehrkräfte in der Regel zur Übertragung des eigenen Bildes und Tones verpflichtet.
Einhaltung der Schulpflicht
- Aufgrund des bekannten Sicherheitsnetzes zur Gewährleistung eines schulischen Regelbetriebs kann eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht erfolgen, wenn Schülerinnen oder Schüler selbst eine Grunderkrankung haben bzw. Personen mit Grunderkrankungen mit der Schülerin bzw. dem Schüler in einem Haushalt leben und dies mit ärztlichem Attest nachgewiesen wird.
- Eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht aufgrund individuell empfundener Gefährdungslage ist nicht möglich.
Folgen einer Verletzung der Schulpflicht
Zur Sanktionierung einer Schulpflichtverletzung kommen – unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls – die üblichen schulrechtlichen Instrumentarien in Betracht, also Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86ff. BayEUG sowie Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BayEUG.
(Quellen: Kultusministerielle Schreiben von 27.07.2022)
Durchführung schulischer Ganztagsangebote ab dem Beginn des Schuljahres 2022/2023
(aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 01.07.2022)
Bis auf Weiteres geltende folgende Hinweise:
Auch für das Schuljahr 2022/2023 ist durchgehender Präsenzunterricht unter Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen geplant. Dementsprechend werden ebenso Ganztagsschulangebote wieder regulär durchgeführt.
Schülerinnen und Schüler, die vormittags im Präsenzunterricht beschult werden, nehmen auch nachmittags im jeweils vereinbarten Umfang der Anmeldung an offenen Ganztagsangeboten teil.
Teilnahmeverpflichtung
Angesichts des flächendeckenden Präsenzunterrichts finden auch Ganztagsschulangebote regulär statt. Demnach finden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 auch die Vorgaben zur Teilnahme in den einschlägigen Kultusministeriellen Bekanntmachungen regulär Anwendung.
Die jeweils aktuell gültigen Richtlinien (Kultusministerielle Bekanntmachungen) zur Durchführung schulischer Ganztagsangebote finden Sie auch unter:
https://www.km.bayern.de/lehrer/unterricht-und-schulleben/ganztagsschule.html
Monika Lehmköster, 01.03.2023